Agb

Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts-sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögens.

1. Anwendung

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen an Ihn vorbehaltlos ausführen.

1.2 Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne direkte Bezugnahme für Künftige Geschäfte sofern sie den Besteller bei einem früher von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.

1.3 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.

1.4 Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

1.5 Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.

1.6 Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

2. Preise

2.1 Alle Preise gelten ab Werk, ausschließlich verpackungs- und Frachtkosten, sowie zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, am Tag der Lieferung, in EURO.

2.2 Zahlungen für Waren und Nebenleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Ein Abzug von Skonto erfolgt nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

2.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretene Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen, insbesondere aufgrund von Materialkosten, der Erhöhung von Hilfsstoffpreisen, Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Fracht oder öffentlichen Abgaben, eintreten. Die Änderung diese Kosten werden wir dem Kunden auf Verlangen Nachweisen.

2.4 Bei Anschlussaufträgen besteht keine Bindung an Vorrangegangene Preis Vereinbarung.

2.5 Bei Bestellungen unter 200,00 € wird eine Mindermengenzuschlag von 20,00 € erhoben.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Als Zahlungseingangsdatum gilt die wertmäßige Erfassung des Geldes auf unserem Bankkonto.

3.2 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns vor, wobei Scheckes oder Wechsel nur erfüllungshalber angenommen werden und sämtliche damit verbundene Kosten zu lasten des Bestellers gehen.

3.3 Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, zum Beispiel die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, Anzeichen für eine bevorstehende Zahlungseinstellung (Nichteinhaltung von Zahlungszielen etc.),so werden unsere Forderungen, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel bzw. gewährter Zahlungsziele, sofort fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen, bzw. nach Ablauf einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Aufrechnungs- oder Zurück-behaltungsrechte des Bestellers bestehen nur insoweit, als seine Forderungen unumstritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.5 Alle Zahlungen sind in Euro zu erbringen.

3.6 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet, es sei denn, dass wir einen höheren bzw. der Besteller einen niedrigen Schaden nachweist.

4. Lieferzeit/Verzug

4.1 Erfordert die Ausführung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden, etwa die Einholung behördlicher Genehmigungen, Bescheinigungen, Zeichnungsfreigaben, Bereitstellung von Material, Personal oder sonstigen Hilfsmittel, oder die Leistung der Anzahlung etc. beginnen die von uns angegebenen Lieferfristen erst, wenn der Kunde sämtliche ihm zukommenden Verpflichtungen und Obliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt hat.

4.2 Sind Lieferfristen in den Aufragsunterlagen als ca.-Fristen angegeben, sind wir berechtigt, die angegebenen Termine um höchstens zwei Wochen zu überschreiten. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, werden wir dieses möglichst frühzeitig anzeigen. Alle nachfolgenden Vertragspflichten verlängern sich dementsprechend.

4.3 Die Nichteinhaltung der Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Krieg, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Rohstoffmangel, Verkehrssperren, Schlechtwetterlagen (z.B. bei Montagen) und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben. Hierbei ist unerheblich, ob es sich bei uns, einem Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

4.4 Weisen wir bei einer Lieferung nach, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung unserer Zulieferanten verursacht wurde.

4.5 Wird durch Ereignisse wie in 4.3 und 4.4 beschrieben, diie Lieferung unmöglich oder dauert das dadurch bedingte vorübergehende Leistungshindernis länger als 4 Wochen an, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann nach Ablauf der vier Wochen eine Erklärung von uns darüber verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Kunde seinerseits ihm gesetzliche zustehende Rücktrittsrechte ausüben.

4.6 Für einen Lieferverzug, der auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Schadensersatz im Fall der grob fahrlässigen Vertragsverletzung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

4.7 Für einen Lieferverzug, der auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

5. Versand, Verpackung

5.1 Bei einem Versand durch uns steht uns die Auswahl des Transportmittels frei, soweit nicht in der Auftragsbestätigung eine besondere Vereinbarung vorgesehen ist. Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte bzw. beschleunigte Versandart trägt der Kunde und zwar auch dann, wenn wir die Frachtkosten übernehmen.

5.2 für den Fall der Rückabwicklung des Vertrages hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die von uns gelieferte Ware an unseren Geschäftssitz in Usingen zurück zugeben, sofern er die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten hat.

5.3 Falls die Ware auf Wunsch des Bestellers Versandt wird, so geht die Gefahr spätestens mit Verlassen des Werkes oder des Lagers auf den Besteller über, auch wen die Versendung nicht vom Erfüllungsort aus geht.

5.4 Nimmt der Besteller die Lieferung nicht unverzüglich nach Fertigstellung-bez. Versandanzeige ab, oder wird der Versand auf Wunsch des Bestellers zurückgestellt, so sind wir zur Einlagerung auf Kosten des Bestellers berechtigt.

5.5 Eine Be. -oder Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB in unserem Auftrag; wir erwerben insoweit anteilig Miteigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und zu sichern.

5.6 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb unter der Voraussetzung befugt, dass er mit seinem Kunden ebenfalls einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über den Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungs-übereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt. 5.7 Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller uns bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche sowie die Ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten ab.

5.8 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

6. Haftung für Sachmängel

6.1 Angaben über Eigenschaften von Waren sowie Hinweise auf technische Normen in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten oder die Bezugnahme auf Leistungsparameter dienen lediglich zu deren Beschreibung und stellen nur bei individueller schriftlicher Vereinbarung Beschaffenheitsgarantien im Sinne von §§ 443,444 BGB dar.

6.2 Bei Beratung des Bestellers außerhalb bestehender Vertragspflichten haften wir nur im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei Schriftlicher Bestätigung.

6.3 Alle Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang, soweit gem. §§ 438 I Nr. 2, 479 I und 634 a I nr.2 BGB keine längeren Fristen vorgeschrieben sind.

6.4 Unverzüglich schriftlich gerügte, aufgrund von vor Gefahrübergang liegenden Umständen aufgetretene Mängel werden wir im Rahmen unserer Nachfüllungspflichten unentgeltlich nach unserer Wahl nachbessern oder Mangelfrei ersetzen.

6.5 Der Besteller ist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, falls wir der Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen oder diese endgültig fehlschlägt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur nach Maßgabe der Regelung zu 7.

6.6 Unsachgemäße Nachbesserung des Bestellers oder von ihm beauftragter Dritter sowie unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder ein ungeeigneter Aufstellung-ort führen zum Verlust der Mängelansprüche.

6.7 Farbtonabweichungen bei Nach-lieferungen sowie Mängel, die auf der Mangelhaftigkeit zugelieferter Teile beruhen, sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dass wir eine diesbezügliche Garantie übernommen haben oder der Mangel bereits bei Eingang des Zugelieferten Teils bei uns offensichtlich war.

6.8 Rückgriffsansprüche gem.§§ 478,479 BGB bestehen nur bei berechtigter Inanspruchnahme durch den Verbraucher, im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen im Hinblick auf Kulanzregelungen und setzen die Beachtung einer Pflichten des Rückgriffs berechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.

7. Haftung

In Allen Fällen, in denen wir abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchs-grundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt hiervon unberührt, wobei die Haftung, außer in den Fällen des, Siehe 1 auf den vorhersehbaren, Vertragstypischen Schaden beschränkt ist. Soweit durch diese Bestimmung unsere Haftung ausgeschossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für persönliche Haftung unserer Angestellten und freien Mitarbeiter. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

8. Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung D-61250 Usingen / Hessen.

8.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtstand ist nach unserer Wahl Bad Homburg oder der Sitz des Bestellers.